Arbeitskorb nach ÖNORM M 9816

20190426

Arbeitskorb nach ÖNORM M 9616

Vorteile

Sicherer und vorschriftsmäßiger Personentransport

Kompetente Beratung für individuelle Einsatzfälle

Unterstützende Begleitung während der Umsetzungsphase betreffend technischer und gesetzlich konformer Ausführung

CE-konform; inklusive Typenschild und sämtlicher Dokumente

100% österreichische Produktion, daher rasche Ersatzteilversorgung

Der Arbeitskorb der Fa. ING. M. SCHURZ wird über die Gabeleinfahrschuhe aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt auf der breiten Seite des Arbeitskorbes. Der Korb ist mit offenem Dachrahmen, rutschsicherem Trittblech, einer Ablage für Kleinteile oder Werkzeug sowie mit einer Schnellverschlussverriegelung zur Sicherung auf den vorhandenen Gabelzinken ausgeführt. Der Arbeitskorb ist für 2 Personen zugelassen und gemäß aktueller ÖNORM M 9816 mit PSA Anschlagpunkten gefertigt. Konkret bedeutet dies, dass an den Anschlagpunkten eine Personen-Absturzschutzausrüstung eingehängt werden kann.

Eine ca. ein Meter hohe Brüstung auf drei Seiten des Arbeitskorbes ermöglicht ein sicheres und absturzfreies Arbeiten. Die geschlossene Rückwand verhindert einen direkten Kontakt mit dem Hubmast und verhindert somit etwaige Quetschungen.

Bei Bedarf (z.B. Außeneinsatz) kann der Arbeitskorb mit einem geschlossenen Dach versehen werden. Die seitliche Einstiegsöffnung ist ca. einen halben Meter breit, nach innen aufschlagend und gegen unbeabsichtigtes Öffnen speziell abgesichert. Die Signallackierung ermöglicht auch eine sehr gute Erkennbarkeit im Einsatz und Transport des Arbeitskorbes. Zusätzlich sind die relevanten Daten wie Eigengewicht, höchstzulässiges Gesamtgewicht und die maximale Anzahl der zu beförderten Personen an einem CE-konformen Typenschild angeführt.

Zum Einsatz kommt der Arbeitskorb dann, wenn Arbeiten oder Reparaturen an Stellen durchzuführen sind, die hochgelegen sind. Durch die vielseitige Nutzbarkeit gehört der Arbeitskorb zu den beliebtesten Anbaugeräten für Stapler.

Arbeitskörbe müssen den in Österreich gültigen Bauvorschriften entsprechen und CE – konform sein.

Weiters müssen Gabelstapler, mit welchen ein Arbeitskorb aufgenommen werden darf, laut Arbeitnehmerschutzverordnung gewisse Voraussetzungen erfüllen welche der Hersteller bestätigen muss. Arbeitskörbe dürfen daher nur dann ohne Ausnahmegenehmigung auf Gabelstaplern verwendet werden, wenn der Staplerhersteller den betreffenden Stapler schriftlich als geeignet für die Verwendung eines Arbeitskorbes bestätigt. Des Weiteren sind zusätzliche Maßnahmen je nach Einsatzgegebenheiten notwendig wie zum Beispiel Notabstiegshilfen, Kommunikationseinrichtungen oder Sicherheitsbeschaltungen im Korb bzw. am Stapler. Gerne steht die Fa. ING. M. SCHURZ für eine fachgerechte Beratung vor Ort zur Verfügung. In solchen Fällen oder bei Verwendung von Arbeitskörben auf anderen Staplern wie normale Frontstapler ist eine Abnahme des Staplers mit Arbeitskorb vor Ort durch einen Sachverständigen oder dem TÜV vor Ort erforderlich. Auf Wunsch organisieren wir gerne eine solche Abnahme vor Ort.

Für individuelle Einsätze produzieren wir Sonderarbeitskörbe in anderen Abmessungen bzw. speziellen Ausführungen!

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